Hotelreservierung

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Bitte senden Sie die Reservierung bis Bitte bis spätestens 11. Oktober 2018 an:
Frau Ramona Bacher
bacher@region-villach.at
+43 4242 42000 53
Fax DW 42

AIC Kongress 2018 - Congress Center Villach
22.11.2018 - 24.11.2018




 

Bitte versehen Sie mit der Nummer 1 Ihren Hotelwunsch und mit der Nummer 2 die gewünschte Alternative. Wir werden Ihre Wünsche nach Möglichkeit berücksichtigen. Die Zimmerpreise sind pro Nacht, pro Zimmer inklusive Frühstück und aller Steuern und Abgaben.

Hotel

Einzelzimmer

Doppelzimmer

Hotel Mosser

 EUR 128,40

 EUR 169,80

Romantik Hotel Post

EUR 128,40

 EUR 149,80

Hotel Globo Plaza

 EUR 120,40

 EUR 151,80

Hotel Goldenes Lamm

 Standard EUR 81,00

 Premium EUR 99,00

 Standard EUR 115,00

 Premium EUR 130,00

Hotel Kramer

 Basic EUR 69,00

 Charmant EUR 72,00

 Superior EUR 90,00

 Basic EUR 106,00

 Charmant EUR 116,00

 Superior EUR 134,00

Karawankenhof

 EUR 138,00

 EUR 219,00

Hotel eduCARE

 EUR 69,00

 EUR 106,00

Nähere Details der einzelnen Häuser entnehmen Sie bitte der Hotelliste. Die vorreservierten Zimmerkontingente verfallen mit 11.10.2018. Nach diesem Stichtag werden wir Ihnen weiterhin gerne helfen eine Unterkunft zu finden, können aber keine Zimmer garantieren. Die Region Villach Tourismus GmbH schickt Ihnen einige Tage nach Ihrer Anmeldung eine Buchungsbestätigung zu. Damit wird Ihre Zimmerreservierung für uns verbindlich.  (Gerichtsstand ist Villach.)

Stornierungen werden lt. österr. Hotelvertragsbedingungen behandelt.

Zahlungsmodalität - Bestätigung

Bitten füllen Sie diesen Abschnitt aus, um Ihre Reservierung zu garantieren. Ohne diese verfällt Ihre Buchung. Zahlung: (Zutreffendes ankreuzen)

STORNOBEDINGUNGEN:

  • 1 Monat vor Anreise: 40%
  • 3 bis 1 Woche vor Anreise: 70%
  • in der letzten Woche vor Anreise: 90% vom Arrangementpreis

Weitere Informationen zu den österr. Hotelvertragsbedingungen finden Sie hier.

ES ENTSTEHEN KEINE STORNOKOSTEN WENN EINE ANREISE ODER DIE INANSPRUCHNAHME DER UNTERKUNFT AUFGRUND VON GESETZLICHEN CORONA-MASSNAHMEN (SCHLIESSUNG DES HOTELS, GRENZSPERREN etc.) NICHT MÖGLICH IST. SOLLTE SICH DER VERANSTALTER TROTZ MÖGLICHKEIT DER UMSETZUNG, GEGEN DIE ABHALTUNG DER VERANSTALTUNG ENTSCHEIDEN, BLEIBEN DIE OBEN ANGEFÜHRTEN STORNOBEDINGUNGEN AUFRECHT.