Hotelreservierung

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Bitte senden Sie die Reservierung bis 27.05.2019 an:
Frau Ramona Bacher
bacher@region-villach.at
+43 4242 42000 53
Fax DW 42

Belvedere singing competition - Congress Center Villach
30.06.2019 - 07.07.2019




 

Bitte versehen Sie mit der Nummer 1 Ihren Hotelwunsch und mit der Nummer 2 eine Alternative. Wir werden Ihr Anliegen nach Möglichkeit berücksichtigen.

Die Preise sind pro Zimmer und Nacht inklusive Frühstück, Ortstaxe, Steuern und Abgaben.

 

 

HOTEL

              

EINZELZIMMER

DOPPELZIMMER

    

Holiday Inn

 

127.00

179.00

    

Hotel Mosser   131.00 153.00

    

Palais26   101.00 134.00

    

 

 

122.00
Doppelzimmer in der Einzelbelegung

 

    

Globo Plaza Hotel

 

68.00

94.00

    

Hotel Goldenes Lamm

 

78.00

99.00

    

Hotel Kramer

 

99.00

146.00

 

Jugendgästehaus Villach

 

35.00 / p.P.
Mehrbettzimmer in der Einzelbelegung

31.00 / p.P.
Merbettzimmer als Doppelzimmer

       

27.00 / p.P.
Bett in einem Mehrbettzimmer

  Hotel eduCare                65.00

102.00

  Gasthof & Hotel zur Post   68.00

104.00

      90.00
Doppelzimmer in der Einzelbelegung
 

 

Die vorreservierten Zimmerkontingente verfallen am Montag, den 27.05.2019.
Nach diesem Stichtag sind wir Ihnen gerne behilflich eine Unterkunft zu finden, können aber keine Zimmer mehr garantieren.

Die Region Villach Tourismus GmbH schickt Ihnen nach Ihrer Anmeldung eine verbindliche Buchungsbestätigung zu.

 

ZAHLUNGSMÖGLICHKEITEN:

Bitte füllen Sie diesen Abschnitt aus, um Ihre Reservierung zu garantieren:

STORNOBEDINGUNGEN:

  • 1 Monat vor Anreise: 40%
  • 3 bis 1 Woche vor Anreise: 70%
  • in der letzten Woche vor Anreise: 90% vom Arrangementpreis

Weitere Informationen zu den österr. Hotelvertragsbedingungen finden Sie hier.

ES ENTSTEHEN KEINE STORNOKOSTEN WENN EINE ANREISE ODER DIE INANSPRUCHNAHME DER UNTERKUNFT AUFGRUND VON GESETZLICHEN CORONA-MASSNAHMEN (SCHLIESSUNG DES HOTELS, GRENZSPERREN etc.) NICHT MÖGLICH IST. SOLLTE SICH DER VERANSTALTER TROTZ MÖGLICHKEIT DER UMSETZUNG, GEGEN DIE ABHALTUNG DER VERANSTALTUNG ENTSCHEIDEN, BLEIBEN DIE OBEN ANGEFÜHRTEN STORNOBEDINGUNGEN AUFRECHT.